Hausaufgaben

Liebe Eltern,

wir haben uns in der Gesamtkonferenz des Themas Hausaufgaben angenommen und über die Handhabung gesprochen.

Zuerst die rechtlichen Grundlagen:

Die aktuelle Grundschulordnung von 2008 gibt für die Bearbeitungsdauer der Hausaufgaben klare Vorgaben. Diese lauten wie folgt:

§ 37 Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem individuellen  Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen und können deshalb nach Art und Umfang unterschiedlich sein. In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der Hausaufgaben insgesamt nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden (….)

 

Handhabung in der Böhämmer- Grundschule:

Die Bearbeitung der schriftlichen Hausaufgaben in der Böhämmer- Grundschule wird wie folgt durchgeführt:

Die Kinder der Klassenstufen 1 und 2 sollen für das konzentrierte Anfertigen der schriftlichen Hausaufgaben insgesamt ca. eine halbe Stunde, die Kinder der Klassenstufen 3 und 4 ca. eine Stunde verwenden. Darüber hinaus gibt es mündliche Aufgaben die etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen können wie z.B. Gedichte lernen, Referate vorbereiten etc..

In der Ganztagsschule wird seit 2.11.2015 wie folgt verfahren:

Die Kinder bekommen eine Hausaufgabenlegende (gültig ab SJ 2017 2018) in das Hausaufgabenheft eingeklebt. Die betreuenden Lehrer stempeln im Hausaufgabenheft entsprechend ab. Dies dient zur Kontrolle zu Hause.

 

Info: In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der schriftlichen Hausaufgaben insgesamt in etwa eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 ca. eine Stunde benötigt werden.